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Schiedsgutachter

Als Schiedsgutachter erstelle ich Sachverständigengutachten, welches die Parteien als verbindliche Entscheidung anerkennen.

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In diesem Rahmen kann ich als unabhängiger, unparteiischer und fachlich kompetenter Sachverständiger durch meine sachliche und fachliche Beurteilung Meinungsverschiedenheiten der Parteien über

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  • den Inhalt,

  • die Auslegung oder

  • die Anpassung eines Sachverhaltes oder Vertrages klären.

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Konfliktthema kann dabei im Grundsatz alles sein, was sich durch Sachverständige begutachten lässt und nicht gegen zwingende gesetzliche Normen verstößt.

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Durch die Rechtsanwaltskammer Frankfurt am Main wurde ich als Schiedsgutachter nach § 3 ARB mit den Schwerpunktgebieten 

 

  • Mietrecht

  • Vertragsrecht

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in die Liste der Schiedsgutachter aufgenommen.

 

Alle Beratungen sind telefonisch, per Videokonferenz und natürlich auch als Präsenztermin bei Ihnen oder in meinen Kanzleiräumen möglich.

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Es sei an dieser Stelle auch auf die Möglichkeit einer Mediation mit Ihrem Konfliktpartner hingewiesen. Eine ebenfalls schnelle und vorzugswürdige Win - Win - Lösung für alle Beteiligten auf Augenhöhe.

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